RATGEBER: Geld & Recht

Nach Verlust

So sperren Sprach- und Hörgeschädigte Bankkarten

Egal ob verlegt, verloren oder gestohlen: Geht eine Bankkarte verschütt, sollten Betroffene zügig reagieren. Sonst drohen finanzielle Verluste. Hilfe gibt es auf verschiedene Art und Weise.

01.04.2022 12:00 Uhr

Frankfurt (dpa/tmn) - Nach dem Verlust der Kreditkarte oder Girocard muss es oft schnell gehen. Betroffene können den Sperrnotruf 116 116 wählen. Was aber tun Sprach- oder Hörgeschädigte in einem solchen Fall?

Sie können ihre Zahlungskarten zum Beispiel per Fax sperren lassen, teilt das Internetportal www.kartensicherheit.de mit. Die Faxnummer ist dabei identisch mit der Telefonnummer 116 116. Entsprechende Vorlagen zum Durchfaxen stellt das Internetportal kostenfrei auf seiner Webseite zur Verfügung.

Betroffene können alternativ die Sperr-App 116 116 für das Smartphone ( Android/ iOS)nutzen. Nach Angaben von kartensicherheit.de können Zahlungskarten dort sicher gespeichert und direkt in der App gesperrt werden, sofern das teilnehmende Finanzinstitut der App den Zugang gewährt.

Viele Banken bieten zudem die Möglichkeit der Kartensperrung via Online- oder Mobile-Banking, etwa in der eigenen Smartphone-App.

© dpa-infocom, dpa:220331-99-745447/3

Vorlagen für Kartensperrungen per Fax

Sperr-App für das Smartphone

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